Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 97 vor, dass die EU-Kommission erstmals bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre einen „Bericht über die Bewertung und Überprüfung“ der Verordnung vorlegen muss. Die „DSGVO-Evaluierung“, die für das 2. Quartal 2024 geplant ist, hat die DIHK zum Anlass genommen, um mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern eine breit angesetzte Umfrage bei Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen durchzuführen. An dieser Umfrage haben über 4.900 Unternehmen teilgenommen. Die Ergebnisse fließen ein in die in diesem Papier formulierten Positionen, wie sie die DIHK regelmäßig in Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft erarbeitet (§§1, 10a IHKG).
Das Inkrafttreten der DSGVO wurde von den Unternehmen zum Anlass genommen, die eigenen Prozesse und Strukturen zu überprüfen und zu optimieren sowie zu professionalisieren. Bei einer Mehrheit der Unternehmen über alle Branchen hinweg (60 Prozent) hat das Thema Datenschutz in den letzten drei Jahren an Bedeutung gewonnen.

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