Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ ist bis Ende 2027 verlängert worden, um die digitale Transformation in kleinen bayerischen Unternehmen (bis 50 MA) weiter zu unterstützen.

Ziel des Programms ist es, Unternehmen durch Zuschüsse bei der Einführung und Verbesserung digitaler Technologien und IT-Sicherheitsmaßnahmen zu helfen. Besonders innovative Technologien wie künstliche Intelligenz, Robotik und digitale Zwillinge stehen besonders im Fokus. Für den Digitalbonus gibt es zwei Varianten: den „Digitalbonus Standard“ und den „Digitalbonus Plus“. Der Digitalbonus Standard ermöglicht Unternehmen eine Förderung von bis zu 7.500 Euro für Ausgaben in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit. Hierbei werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Gefördert werden unter anderem die Entwicklung und Einführung neuer digitaler Produkte und Prozesse sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie die Implementierung von Firewall- und Netzwerksicherheitskomponenten.

Für besonders innovative Projekte, die über den Standard hinausgehen, kann der Digitalbonus Plus beantragt werden. Hier beträgt der maximale Förderbetrag 30.000 Euro, ebenfalls mit einer Förderquote von 50 Prozent. Beispiele für förderfähige Projekte im Rahmen des Digitalbonus Plus sind die Implementierung von künstlicher Intelligenz zur Verbesserung betrieblicher Ergebnisse oder die Nutzung moderner Simulationsmethoden.

Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem:

  • Externe Dienstleistungen: Dazu zählen Beratungen, die Implementierung digitaler Lösungen sowie Schulungsmaßnahmen, die direkt mit der Einführung neuer Technologien verbunden sind.
  • Software und IT-Systeme: Die Anschaffung und Anpassung von spezifischen IT-Anwendungen, die zur Digitalisierung der Unternehmensprozesse beitragen, ist förderfähig. Dazu zählen auch Cloud-Lösungen und die Migration von IT-Systemen.
  • Robotik und Künstliche Intelligenz: Der Kauf von Roboter-Hardware und die Implementierung von KI-Anwendungen, die die Effizienz steigern oder neue Geschäftsfelder eröffnen, können gefördert werden.
  • IT-Sicherheit: Investitionen in IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Datensicherungssysteme und Netzwerksicherheitskomponenten sind ebenfalls förderfähig. Diese Maßnahmen sollen Unternehmen vor Cyberangriffen schützen und die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten.
  • Modernste Technologien: Projekte, die auf die Einführung von digitalen Zwillingen oder modernen Simulationstechniken abzielen, sind ebenfalls förderfähig. Diese Technologien helfen Unternehmen, komplexe Prozesse zu simulieren und zu optimieren.

Nicht förderfähig sind jedoch Standard-Hardware wie Laptops und Smartphones, Standard-Software wie Office-Programme, sowie einfache Webseiten und Webshops. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzbeschaffungen und reine Beratungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung. Anträge für den Digitalbonus Bayern müssen online bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Dabei gilt, dass die Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein müssen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Projekte vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Mehr unter: https://www.digitalbonus.bayern/