Am 27. Dezember 2021 wurde die neue Förderrichtlinie „go-digital“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage fördert der Bund kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung.
Dabei stehen den Unternehmen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Zwei neue Fördermodule kommen zu den Förderinhalten hinzu: „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“.
Autorisierung als Beratungsunternehmen
Alle Unternehmen, welche zum 31.Dezember 2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31. Dezember 2022 weiter autorisiert. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 1. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 eine Nachautorisierung beantragt werden. Gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen.
Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Bitte beachten Sie, dass das Autorisierungssystem auf ein elektronisch ausfüllbares und digital signierbares Antragsformular umgestellt wurde.
Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Bitte beachten Sie, dass das Autorisierungssystem auf ein elektronisch ausfüllbares und digital signierbares Antragsformular umgestellt wurde.
Voraussetzungen für eine Autorisierung:
- Rechtlich selbstständige Beratungsunternehmen mit mindestens zwei sozialversicherungspflichtigen Angestellten (einschließlich Inhaber / Geschäftsführer)
- Nachweislich wirtschaftliche Stabilität der Antragsteller für die vergangenen zwei Jahre (Eigenerklärung im Rahmen des Autorisierungsantrags)
- Gewähr einer hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung und Umsetzung
- Nachweis der fachlichen Expertise sowie spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen zu den von Ihnen gewählten Modulen
- Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel (konkrete Erfahrungen in den Themenfeldern der Module und ihrer Realisierung für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern)
- Benennung regelmäßiger Weiterbildungsmaßnahmen
- Erfüllung der Qualitätsstandards und Zusicherung der Teilnahme an Informations- und Schulungsmaßnahmen des Förderprogramms
- Fähigkeit zur rechtssicheren digitalen Antragsstellung
Die weiteren Informationen zur Autorisierung finden Sie hier.
Änderungen im Programm:
Die neue Richtlinie verbessert das bewährte Förderprogramm an zahlreichen Stellen. Neben den bereits existierenden Fördermodulen „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“ werden außerdem zwei neue Fördervarianten eingeführt:
- Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
- Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.
Weitere Informationen finden Sie in der neuen Förderrichtlinie sowie hier.