Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, fordert von Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen. Dies betrifft u. a. Websites, Apps, Selbstbedienungsterminals und Bankdienstleistungen. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen oder in Fällen, in denen die Anforderungen unverhältnismäßig sind. Unternehmen müssen zudem Nachweise über die Barrierefreiheit führen, und Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen. Es gibt Übergangsregelungen bis 2030.