Ab 1. Januar 2025 ist es so weit, alle Unternehmen müssen für den Empfang der „neuen“ E-Rechnung (B2B) gerüstet sein. Hingegen kann der Versand der elektronischen Rechnung zeitlich verzögert umgesetzt werden, da das Bundesfinanzministerium (BMF) hierfür Übergangsfristen eingeräumt hat. Dennoch sollten Unternehmen frühzeitig die nächsten Schritte der Umsetzung  planen. Der aktuelle IHK-Leitfaden bietet eine Anleitung, wie die Implementierung im Betrieb erfolgen kann. IHK-Leitfaden: Die elektronische Rechnung im Betrieb sicher umsetzen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1231 KB)