Datum/Zeit
8. Oktober 2026, 10:00 - 12:00

Veranstaltungsort
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Inhalt der Veranstaltung

DIHK-Webinare zur Orientierung und Umsetzung für Unternehmen – Cyber Resilience Act

„Was denn noch alles?“ – diese Reaktion ist verständlich, wenn Unternehmen heute auf neue Cybersicherheitsgesetze wie NIS 2 oder den Cyber Resilience Act blicken. Die Vielzahl an Regelungen wirkt auf den ersten Blick komplex und überfordernd. Gleichzeitig ist klar: Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob sich Unternehmen mit Cybersicherheit befassen müssen, sondern darum, wie dies strukturiert, angemessen und rechtssicher gelingt.

Mit unserer Webinarreihe setzen wir genau hier an. Sie bietet keine abstrakte Gesetzesübersicht, sondern einen juristisch fundierten Umsetzungsrahmen, der Orientierung schafft, Prioritäten aufzeigt und die Anforderungen in einen realistischen Unternehmenskontext einordnet. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Überforderung abzubauen und die Grundlage für eine tragfähige Umsetzung zu legen.

CRA für Umsetzende in den Unternehmen

am 08. Oktober 2026, 10:00 – 12:00 Uhr

Nachdem Teil 1 die rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Haftungsfragen geklärt hat, geht es nun darum, wie die Vorgaben des CRA praktisch ausgestaltet und arbeitsteilig umgesetzt werden können.

Im Webinar werden wir vor allem die folgenden Fragen beantworten:

  • Zu welchen Cybersicherheitsanforderungen verpflichtet der CRA?
  • Was muss von der Konzeption, über die Entwicklung und Herstellung bis zum Vertrieb von Produkten mit digitalen Elementen beachtet werden?
  • Welche Anforderungen gelten für Schwachstellenmanagement und Sicherheitsupdates? Wie bemessen sich die Unterstützungsfristen?
  • Welche der Pflichten treffen den Hersteller, welche den Importeur oder Händler?
  • Können Herstellerpflichten auch Händler oder Importeure treffen?
  • Wie ist umzugehen mit der Lieferkette samt Komponenten Dritter sowie Open-Source-Software?
  • Wie und welche Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle sind der Aufsicht zu melden?
  • Wie funktioniert das EU-Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Wie reagiert die Aufsichtsbehörde auf Pflichtverstöße?
  • Wie lassen sich die CRA-Pflichten arbeitsteilig im Unternehmen umsetzen?

Sie können sich HIER für das Webinar anmelden. 

Die Aufzeichnung des ersten Webinars zum CRA, das sich vor allem an Entscheider richtet, ist hier abrufbar: „Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?“ im Rückblick.

Hintergrund: CRA auf einen Blick

Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte, diese über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher zu gestalten und bekannte Schwachstellen zeitnah zu beheben.

Unser Experte

Foto: Karsten Bartels

Karsten U. Bartels, LL.M. (Rechtsinformatik)

  • Rechtsanwalt und Partner bei HK2
  • Geschäftsführer, HK2 Comtection GmbH
  • Stellv. Vorstandsvorsitzender Bundesverband IT Sicherheit e. V. (TeleTrusT)
  • Leiter der AG IT Sicherheitsrecht, TeleTrusT
  • Lehrbeauftragter für IT Sicherheitsrecht (LMU München)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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